Verhütung & SchwangerschaftUngeplant schwanger - und was jetzt?

Es kommt vor, dass Personen - auch Jugendliche - schwanger werden, obwohl sie das gar nicht geplant haben, z. B. weil die Verhütung missglückt ist oder vergessen wurde. Das ist für die meisten Personen, denen das passiert, eine sehr schwierige Situation und kann sich - gerade für Jugendliche - wie eine Katastrophe anfühlen. Hier erfährst du, welche Möglichkeiten du trotzdem hast, bei wem du dir Unterstützung holen kannst und was du beachten solltest, wenn du schwanger bist.

Was ist, wenn der Schwangerschaftstest positiv ist?

Ein Testkit für einen Schwangerschaftstest bekommst du in der Drogerie oder Apotheke. Der Test funktioniert mit deinem Urin. Vielleicht hast du vorher schon bemerkt, dass deine Regelblutung ausgeblieben ist und dass deine Brüste geschwollen sind. Wenn der Test eine Schwangerschaft anzeigt, dann vereinbare so rasch wie möglich einen Termin in einer frauenärztlichen Praxis oder einer Schwangerschaftsberatungsstelle. Frauenärzt*innen und alle Mitarbeiter*innen dort kennen sich mit "ungeplant schwanger" bestens aus und haben Schweigepflicht. Egal, wie schwierig die Situation für dich ist, es gibt immer einen Weg und ein ganzes Netzwerk von Unterstützung.

Wie kann es weitergehen, wenn du schwanger bist?

Egal wie alt du bist: Die Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft musst und darfst nur du treffen. Natürlich ist es sehr hilfreich für dich, wenn du Menschen an deiner Seite hast, die dich bei deiner Entscheidung unterstützen. Leider ist das nicht immer der Fall: Manche fühlen sich schuldig, dass sie überhaupt schwanger geworden sind, und schämen sich dafür. Andere ahnen, dass die Eltern nicht glücklich über eine Schwangerschaft ihres Kindes sein werden und fühlen sich überfordert, allein gelassen, und sehen keinen Ausweg - bis hin zu dem Gedanken sich etwas anzutun. Viele haben einfach Angst, mit jemandem zu sprechen. Trotzdem gilt: es gibt immer einen Weg und ganz viel Unterstützung!
In der Abbildung kannst du sehen, welche Möglichkeiten du hast, mit dieser neuen Situation umzugehen. Auch siehst du, welche Entscheidungen du treffen kannst und wer dir dabei hilfreich zur Seite stehen kann.

Illustration: junge Person, die verzweifelt schaut und den Kopf in die Hände stützt

Beratung zu Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch

In kostenfreien sogennanten Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen werden verschiedene Lösungswege und Hilfsangebote vertraulich und ausführlich besprochen. Wenn du schwanger bleiben möchtest, solltest du dich von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt betreuen lassen. Solltest du dich gegen die Schwangerschaft entscheiden, benötigst du für den Schwangerschaftsabbruch aus rechtlichen Gründen einen Beratungsschein. Dieser wird dir im Anschluss an die Beratung ausgestellt – auch dann, wenn du in dem Moment noch nicht weißt, wie du dich entscheiden wirst.
Zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch in einer gynäkologischen Praxis / Klinik müssen mindestens drei Tage Zeit vergehen, in der du deine Entscheidung noch einmal überdenken kannst.
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch mit seltenen Ausnahmen nur bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Befruchtung, straffrei möglich. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Schwangerschaft so früh wie möglich festgestellt wird.
Ganz egal, wie aussichtslos dir die Situation im ersten Moment erscheinen mag, suche dir Unterstützung - es gibt immer eine Lösung!

Übrigens: Die Kosten für den Abbruch werden unter bestimmten Umständen übernommen, z. B. wenn man selbst kein oder nur ein geringes monatliches Einkommen hat. Das muss vor dem Eingriff abgeklärt werden. Die Beratungsstellen unterstützen dich dabei.

Wichtige Fragen:

Wie ist es mit der Schweigepflicht von Ärzt*innen, Praxismitarbeiter*innen und Berater*innen z. B. in Schwangerschaftsberatungsstellen?

Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch wenn du minderjährig bist. Voraussetzung ist, dass du einwilligungsfähig bist, also die Situation und die Folgen verstehst. Darüber entscheiden die Ärzt*innen im Gespräch mit dir. Ist diese Einwilligungsfähigkeit gegeben, dann dürfen Ärzt*innen ohne deine Zustimmung nicht mit anderen über deine Situation und Untersuchungsergebnisse reden, auch nicht mit deinen Eltern.
Ausnahmen sind Behandlungsmethoden wie z. B. eine Operation, für die deine Eltern in der Regel ihr Einverständnis geben müssen.
Wenn Ärzt*innen Zweifel an deiner Einwilligungsfähigkeit haben, dich also für zu jung halten, um die Tragweite der Entscheidung zu verstehen, dann werden sie dies mit dir besprechen und deine Eltern zu deinem Schutz einbeziehen.
Die oben genannte Schweigepflicht gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiter*innen in der Praxis oder Schwangerschaftsberatungsstelle. Sie dürfen ohne deine Zustimmung nichts zu deiner Person an andere weitergeben.

Brauche ich die Einwilligung meiner Eltern / Erziehungsberechtigten, wenn ich einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchte?

Du bist ungeplant schwanger geworden und überlegst, wie es weitergehen soll? Egal, wie alt du bist: Du hast Anspruch auf kostenfreie Beratung und Unterstützung und niemand darf dich zwingen oder unter Druck setzen, die Schwangerschaft abzubrechen oder auszutragen!
Wenn du dich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidest und

  • unter 14 bist, brauchst du bis auf seltene Ausnahmen immer die Einwilligung der Eltern / Erziehungsberechtigten.
  • 14 oder 15 bist, dann kann es sein, dass die Ärztin oder der Arzt dich nicht für einwilligungsfähig hält und deine Eltern bittet, dich in die Praxis zu begleiten. Vielleicht sind deine Eltern nicht begeistert, wenn sie von der Schwangerschaft erfahren. Trotzdem wollen sie sicherlich, dass es dir gut geht und du gut durch diese Situation begleitet wirst - du bist schließlich ihr Kind.
  • 16 oder 17 bist, kannst du die Entscheidung häufiger allein treffen, denn in diesem Alter beurteilen die Ärzt*innen die Jugendlichen oft als einwilligungsfähig. Deine Eltern werden dann nur informiert, wenn du es möchtest.

Egal, wie alt du bist, für den Eingriff benötigst du in jedem Fall die Bestätigung, dass du zur Schwangerschaftskonfliktberatung in einer entsprechenden Beratungsstelle warst. Zwischen der Beratung und dem Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen.

Was ist, wenn ich schwanger bin und niemand das wissen darf?

Wende dich möglichst schnell an eine frauenärztliche Praxis oder eine Beratungsstelle und hol dir Unterstützung. Sag bei der Terminvergabe unbedingt, dass du möglicherweise schwanger bist. Du kannst dich auf die Schweigepflicht aller Mitarbeiter*innen verlassen.

Unter www.geburt-vertraulich.de findest du weitere Informationen. Auch kannst du kostenlos und anonym das Hilfetelefon unter 0800-4040020 anrufen und dich erstmal telefonisch beraten lassen.

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich (wahrscheinlich) schwanger bin?

Bis zur endgültigen Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft solltest du Folgendes beachten: Schütze dein Kind vor FASD*, indem du ab sofort gar keinen Alkohol konsumierst, und zwar in der gesamten Zeit der Schwangerschaft!
Am besten beginnst du damit übrigens schon, wenn ihr eine Verhütungspanne hattet und noch unklar ist, ob die Notfallverhütung mit der „Pille danach“ funktioniert. Die Vorstellung, dass sich eine ungeplante Schwangerschaft “von selbst” beendet, wenn man viel Alkohol trinkt, ist falsch. Verzichte auch komplett auf Alkohol, wenn du planst, schwanger zu werden und die Verhütung absetzt. Denn selbst kleine Mengen können das Ungeborene lebenslang schädigen.
Und außerdem: Rauche nicht, wenn du schwanger bist oder es sein könntest. Also weder Zigaretten noch E-Zigaretten, Shisha oder Cannabis / Haschisch / THC / Marihuana. Und na klar: Absolut keine anderen Drogen!


*FASD = Fetal Alcohol Spectrum Disorders: Unheilbare, schwerwiegende Schädigungen des Kindes durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft. Allein in Deutschland ist FASD mit über 12.000 neuen Fällen jedes Jahr der häufigste Grund für nicht erblich bedingte geistige, körperliche und seelische Behinderungen.

Quellen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Schwangerschafts­beratung § 218 Informationen über das Schwangerschaftskonfliktgesetz und gesetzliche Regelungen im Kontext des § 218 Strafgesetzbuch. Broschüre des BMFSFJ, 11. Auflage Stand Dezember 2022, Artikelnummer 4BR43. 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Häufig gestellte Fragen zum Thema minderjährige Schwangere. Auflage 14.10.09.18 Stand 2018.

Donum Vitae NRW: Jung und schwanger? Broschüre Stand September 2022. https://www.nrw-donumvitae.de/fileadmin/user_upload/pdf/junge_Muetter-sep22.pdf  

Kraus L et al.: Quantifying harms to others due to alcohol consumption in Germany: a register-based study. BMC Medicine 2019; 17: 59.

Neumann G, Vetter K: Arzneimittel und Drogen in der Schwangerschaft. Gynäkologe 2019; 52: 547–560.

Paetzel B. et al.: Ungeplant schwanger – wie geht es weiter? Wirksamkeit und Akzeptanz ärztlicher Interventionen zur Primär- und Sekundärprävention an Schulen. Bundesgesundheitsblatt 2021; 64: 1398–1407.

Stand 31.03.2023

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